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Divisionsoffizier

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Dienststellung Divisionsoffizier
Ein Divisionsoffizier war der unmittelbare militärische Vorgesetzte einer Division (personelle Untereinheit aus Mannschaften und Unteroffizieren) an Bord eines Schiffes oder in einer Landdienststelle. Er fungierte als zentrale Instanz für Erziehung, Disziplin und das Wohlergehen der ihm unterstellten Männer und bildete das Bindeglied zwischen der Besatzung und der Schiffsführung.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Menschenführung: Rolle als „Vater der Division“. Verantwortlich für die infanteristische Ausbildung, Überwachung der Ausrüstung sowie die Beurteilung der Unterstellten vom Rekruten bis zum Obermatrosen.
Disziplinargewalt: Führung der Disziplinarbuchführung und erste Instanz bei persönlichen Problemen oder Beschwerden. Durchsetzung der Bordordnung gemäß geltenden Marine-Dienstvorschriften.
Administration: Kontrolle der Löhnung, Urlaubsplanung und fachlichen Weiterbildung innerhalb seiner Division (z. B. der Navigations- oder Signalgasten).
Spezifische Merkmale & Qualifikation
Bordordnung: Fundierte Kenntnis der M.Dv. Nr. 293 (Bordordnung). Der Divisionsoffizier musste als Vorbild und Richter gleichermaßen agieren können.
Ausbildungsgang: Grundlagenvermittlung an der Marineschule Mürwik mit Fokus auf Pädagogik und Rechtskunde. Offiziere mit Erfahrung als Flaggleutnant brachten oft besondere administrative Expertise mit.
Divisionen an Land: In Schiffsstammabteilungen koordinierte der Divisionsoffizier die Einkleidung und Erstausbildung der Rekruten vor deren Versetzung an die Fachschulen.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Funktionsunion: Auf Booten vom Typ VII C oder Typ IX C gab es keine formellen Divisionsoffiziere. Der II. Wachoffizier (II. W.O.) übernahm faktisch diese Rolle für das Deckspersonal.
Technischer Bereich: Der Leitende Ingenieur (L.I.) fungierte analog als technischer Divisionsoffizier für das gesamte Maschinenpersonal und die E-Maschinisten.
Vorbereitung: Die im Divisionsoffiziersdienst auf Großkampfschiffen erlernte disziplinarische Härte und Fürsorgepflicht war entscheidend für die spätere Führung einer U-Boot-Besatzung auf engstem Raum.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch RM 3 / 1033 Dienstvorschriften über den inneren Dienst an Bord (Aufgaben der Divisions- und Fachoffiziere).
BArch RM 121 / 142 Lehrplanunterlagen der Marineschulen zur Erziehung und Menschenführung.
BArch RM 20 / 904 Personalbestimmungen für die Kriegsmarine (Beurteilungswesen durch Divisionsoffiziere).
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand "Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band II, Kapitel zur personellen Struktur und Landorganisation).
Hildebrand / Steinmetz "Die deutschen Kriegsschiffe: Biographien" (Kontext zur Bordorganisation und Divisionseinteilung).
M.Dv. Nr. 293 "Bordordnung für die Kriegsmarine" (Zentrales Regelwerk für den Dienst des Divisionsoffiziers).
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