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| Dienststellung
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Korporalschaftsführer
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| Der Korporalschaftsführer bildete die unterste Ebene der militärischen Vorgesetztenhierarchie innerhalb der Kriegsmarine. Er fungierte als direktes Bindeglied zwischen der Mannschaft und der Zug- bzw. Kompanieführung. In der U-Boot-Waffe war diese Funktion sowohl in der kasernierten Ausbildung an Land als auch in der Organisation der Wachen an Bord von zentraler Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Disziplin und Ordnung.
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| Historische Entwicklung und Einordnung
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| Kaiserliche Marine: |
Die Korporalschaft war die kleinste Einheit innerhalb der Matrosendivisionen (bis 31.12.1918); der Führer verantwortete die „Backsgemeinschaft“ (Tisch- und Stubengemeinschaft) [BArch RM 31].
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| Reichsmarine: |
Aufgrund geringer Personalstärke (01.01.1919 – 15.03.1935) oft ein hochqualifizierter Spezialist, der in den Küstenwehrabteilungen militärische und fachliche Führung vereinte.
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| Kriegsmarine: |
Standardfunktion für junge Unteroffiziere (Maate) ab 16.03.1935; Gliederung jeder Schiffsstammabteilung in Kompanien, Züge und schließlich Korporalschaften.
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| Ende 1945: |
Auflösung der Korporalschaftsstrukturen mit der Gesamtkapitulation und der Demobilisierung der Land- und Bordverbände im Mai 1945.
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| Kernaufgaben und Verantwortlichkeiten
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| Ausbildung: |
Unmittelbare Vermittlung von militärischen Grundfertigkeiten wie Exerzieren, Waffenpflege sowie allgemeinem Seemannsbrauchstum für die unterstellten Mannschaften.
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| Aufsicht: |
Erster Ansprechpartner bei persönlichen Problemen; verantwortlich für die Durchsetzung von Befehlen und die strikte Einhaltung der Ordnung in der Kasernenunterkunft.
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| Fürsorge: |
Überwachung des Zustandes von Bekleidung und Ausrüstung sowie kontinuierliche Kontrolle der Gesundheit und ordnungsgemäßen Verpflegung der unterstellten Soldaten.
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| Gefechtsdienst: |
Führung spezifischer Trupps im Einsatzfall, beispielsweise einer Munitionsgruppe oder eines Teils der Flak-Bedienung auf dem Wintergarten eines U-Bootes.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Charakterschule: |
Die Bewährung als Korporalschaftsführer galt als wesentlicher Test für die Eignung zum Portepee-Unteroffizier oder für den späteren Aufstieg zum Kriegsoffizier.
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| Soziales Gefüge: |
Auf der extremen Enge eines U-Bootes war die Fähigkeit, eine kleine Gruppe reibungslos zu führen, eine überlebenswichtige Voraussetzung für das gesamte Boot.
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| Wachorganisation: |
Strukturierung der Freiwachen und Unterstützung des Wachoffiziers bei der personellen Einteilung der verschiedenen Stationen während der Feindfahrt.
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| Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 121 |
Ersatz- und Ausbildungsabteilungen: Dokumentation der Gliederung der Ausbildungseinheiten in spezifische Korporalschaften.
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: In den Beurteilungen wird oft explizit die Bewährung als Korporalschaftsführer als Kriterium für die Beförderung erwähnt.
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| BArch RM 6 |
Oberkommando der Kriegsmarine (O.K.M.): Enthält grundlegende Dienstvorschriften zur inneren Führung der Korporalschaften.
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| Literaturverweise
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| Marinedienstvorschrift Nr. 32 |
Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine (Grundlagen der Unterführer-Laufbahn).
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| Lohmann / Hildebrand |
"Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 2, Abschnitt Personalwesen und Gliederung).
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| Teske, Hermann (Hrsg.) |
"Die deutschen Marinen 1848–1945" (Strukturanalyse der kleinen taktischen Einheiten).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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