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| Ausbildung
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Navigationsbelehrung
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| Eine Navigationsbelehrung war eine hochspezialisierte fachliche Einweisung für Kommandanten und Wachoffiziere zur Gewährleistung der navigatorischen Sicherheit in schwierigen oder technisch neuartigen Einsatzgebieten. Sie umfasste detaillierte Schulungen für nautisch anspruchsvolle Seegebiete (z. B. Ärmelkanal oder norwegische Fjorde), die Einweisung in moderne Ortungsgeräte wie den Funkbeschicker sowie das Navigieren unter kriegsspezifischen Bedingungen wie Funkstille und verdunkelten Leuchtfeuern. Besonders für die neuen Elektro-U-Boote (Typ XXI/XXIII) war diese Belehrung aufgrund der hohen Unterwassergeschwindigkeit und der damit verbundenen Anforderungen an die Koppelnavigation zwingend erforderlich und markiert in Personalakten oft die formale Freigabe für ein spezifisches Operationsgebiet.
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| Funktion und Inhalte
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| Reviereinweisung: |
Schulung für Gebiete mit komplexen Strömungsverhältnissen, Gezeiten oder extremen Untiefen zur Vermeidung von Grundberührungen und Navigationsfehlern.
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| Technik-Schulung: |
Praktische Einweisung in neue Navigationshilfsmittel wie Kreiselkompass-Anlagen, Funkbeschicker oder frühe Formen von Funknavigationssystemen.
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| Kriegsseemannschaft: |
Navigation in verminten Gebieten, korrekte Nutzung von Zwangswegen sowie das Führen des Bootes ohne visuelle Orientierungspunkte bei Nacht.
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| Elektro-Boote: |
Intensive Schulung für die Typen XXI und XXIII; Anpassung der Navigationsverfahren an die revolutionäre Steigerung der Unterwassergeschwindigkeit.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Frontvoraussetzung: |
Obligatorische Einweisung vor dem erstmaligen Auslaufen in neue Räume (z. B. Nordmeer/Mittelmeer) durch erfahrene Flottillennautiker oder den B.d.U. op.
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| Zertifizierung: |
Die erfolgreiche Teilnahme galt als Nachweis der nautischen Befähigung und war oft Bedingung für die Erteilung des ersten eigenständigen Marschbefehls als Kommandant.
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| Biografischer Marker: |
Dokumentation der fachlichen Weiterentwicklung eines Offiziers; Beleg für die Spezialisierung auf moderne Waffensysteme oder besonders gefährdete Einsatzräume.
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| Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 3 / 1024 |
Reichsmarineamt: Dienstvorschriften über die nautische Ausbildung und die Durchführung von Navigationsbelehrungen für das Offizierskorps.
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| BArch RM 121 / 142 |
Marineschulen: Lehrpläne der Navigationsschulen (z. B. Mürwik/Swinemünde) zur fachspezifischen nautischen Weiterbildung der Kommandanten.
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| BArch RM 20 / 1215 |
Inspektion des U-Bootwesens: Akten zur navigatorischen Schulung und den Erprobungsberichten für die neuen Elektro-U-Boote.
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| Literaturverweise
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| Lohmann / Hildebrand |
„Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band 2, Abschnitt Ausbildung: Fachspezifische Offiziersschulung und nautische Laufbahnen).
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| Rössler, Eberhard |
„U-Boottyp XXI“ (Beschreibt die besonderen Anforderungen der Navigationsbelehrung für die moderne, schnelle Unterwassernavigation).
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| Giesler, Robert |
„Gefechtsdienst auf U-Booten“ (Bietet Einblicke in die nautische Praxis, die Koppelnavigation und die Aufgaben des Navigators an Bord).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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