Marineoberassistenzarzt
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Marineoberassistenzarzt - Mar.O.As.Arzt - bezeichnet einen Soldaten im zweitniedrigsten Offiziersdienstgrad der Marine mit der Laufbahn eines Marinearztes. Dieser Dienstgrad entspricht in der Marine dem Oberleutnant zur See, im Heer und in der Luftwaffe ebenfalls der eines Oberleutnants. | |||
Der Marineoberassistenzarzt trug zwei goldenen Streifen von 1,6 cm Breite auf beiden Unterärmeln. Darüber einen goldgelb gestickten Äskulapstab als Laufbahnabzeichen. | |||
Der Marineoberassistenzarzt trug eine blaue Schirmmütze. Auf dem Rand des Schirmes befand sich ein 7 mm breiter goldenen, nach innen stumpf (rund), gezackter Streifen. | |||
Sanitätsoffizierslaufbahn
Die Sanitätsoffiziere versehen den ärztlichen Dienst an Bord der Kriegsschiffe und an Land in den Marinelazaretten, bei den Landtruppenteilen und den Behörden. Ihnen obliegt ferner die Beurteilung der Tauglichkeit der Freiwilligen und Dienstpflichtigen, die Gesundheitsführung der Soldaten und die Behandlung der kranken Soldaten in den Schiffs- und Landlazaretten sowie bei den Truppenteilen. Besonders ausgebildeten Sanitätsoffizieren wird ferner die ärztliche Betreuung der Familienangehörigen der Soldaten übertragen. | |||
Bei Geeignetheit erfolgt durch mehrjährige Kommandos zu Universitätskliniken und großen Krankenanstalten die Weiterbildung zum Facharzt. Durch Fortbildungslehrgänge, Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Vorträgen wird die allgemeine medizinische Fortbildung gefördert. Außer der ärztlichen Tätigkeit sind die Marinesanitätsoffiziere Berater der militärischen Befehlshaber auf allen Gebieten der Hygiene und der allgemeinen Gesundheitspflege der Soldaten. | |||
Für Auslandskommandos werden durch entsprechende Kurse Kenntnisse der Tropenkrankheiten und Tropenhygiene vermittelt. In den höheren Dienststellen überwiegt die Verwaltungstätigkeit sowie die Leitung des ärztlichen Dienstes der unterstellten Sanitätsoffiziere. In der doppelten Eigenschaft als Arzt und Offizier kann nur der Sanitätsoffizier den hohen Anforderungen gerecht werden, der als Arzt tüchtig ist und der das unbedingt erforderliche Verständnis für seine Stellung als Offizier hat. | |||
Sanitätsoffiziersausbildung
Die militärische Weiterbildung und die hiervon abhängigen Beförderungsmöglichkeiten richten sich während des Krieges nach den Semestereinteilungen der Universitäten. | |||
3 Monate militärische Grundausbildung. | |||
2 Monate Bordausbildung auf Schulschiff oder anderen Überwassereinheiten der Kriegsmarine. In dieser Zeit Beförderung zum Marinesanitätskadett. | |||
4 Semester Medizinstudium, während der Semesterferien Lazarettausbildung und Zugführerlehrgang. Nach dem 4. Semester Vorexamen. In dieser Zeit Beförderung zum Marinesanitätsfähnrich. | |||
3 Monate militärischer Sonderlehrgang und Ausbildung in der Flotte. In dieser Zeit Beförderung zum Marineunterarzt. | |||
6 Semester Medizinstudium, während der Semesterferien Gasschutzlehrgang und Lazarettausbildung. | |||
Nach dem 10. Semester Staatsprüfung, danach Beförderung zum Marinesanitätsoffizier (Marineassistenzarzt). | |||
Einstellungsbedingungen
Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer Lehranstalt, die auf Grund ministeriellen Erlasses dieser gleichgestellt ist. Das Lebensalter soll am Tage des Dienstantrittes nicht mehr als 22 Jahre betragen, die Höchstgrenze ist 24 Jahre. Körpergröße möglichst nicht unter 1,65 m. Von Wert ist die Zugehörigkeit zur Marine-HJ sowie der Besitz des HJ-Leistungsabzeichens, des Seesportabzeichens, des Deutschen Reichssportabzeichens oder des SA-Wehrabzeichens. | |||
Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen | |||
a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen. | |||
b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen. | |||
c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem besserem Auge 6/6, auf dem anderen mindesten 6/12 der regelrechten Sehleistung beträgt. Volles Farbunterscheidungsvermögen. | |||
d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß auf dem besserem Auge (ohne Glas) mindestens 6/12 beträgt. Die Sehleistung auf dem schlechterem Auge kann gering sein. Farbenschwache als Ausnahmefall zugelassen. | |||
Besoldung und Zuschüsse
Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der Ausbildungszeit reicht die Besoldung für einen eingeschränkte Lebensführung aus. | |||
Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, Instrumente usw.) selbst tragen. Die dienstgradmäßigen Gebührnisse der Soldaten sind jedoch, besonders in den letzten 3 Studienjahren, derart bemessen, daß sie wesentlich zu den Studienkosten beitragen können, so daß bei einfacher Lebensführung Zuschüsse von insgesamt 2500 RM erforderlich sein werden. Eine staatliche Unterstützung zur Bestreitung dieser Kosten wird außer einer Bücherbeihilfe nicht gewährt. | |||
Einstellung und Unterlagen
Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen. | |||
Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen. | |||
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen: | |||
1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen. | |||
Der Lebenslauf soll enthalten: | |||
Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind. | |||
Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen Sprachkenntnisse der Bewerber besitzt; ferner besondere Ereignisse, die von Einfluß auf den Lebens- oder Bildungsgang waren, ob sportliche Neigungen vorhanden und welche besonderen sportlichen Abzeichen erworben worden sind. Alles in fließender, knapper Schreibart darstellen, doch so, daß ein Bild von der Eigenart des Bewerbers entsteht. Die Angaben sind durch Unterschrift als wahrheitsgemäß zu bestätigen. | |||
2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger Kenntnis verantwortliche Auskunft geben können. Die Bürgen dürfen nicht im Verwandschafts- oder Vormundsverhätnis zu dem Bewerber stehen. Nach Möglichkeit soll einer der Bürgen Soldat sein oder gewesen sein. Der derzeitige Schuldirektor ist nicht als Bürge anzugeben. Weibliche Bürgen sind nicht zulässig. Auskünfte von Bürgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, z.B. solche, die nur auf Grund einer Vorstellung urteilen, werden nicht gewertet. | |||
3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern). | |||
4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen. | |||
5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen). | |||
6. Freischwimmerzeugnis. | |||
7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch). | |||
8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers. | |||
9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden. | |||
10. Anschrift des zuständigen Wehrbezirkskommandos. | |||
Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen. | |||
Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehnung erfolgt sobald als möglich. | |||
Literaturverweise
Oberkommando der Kriegsmarine - "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)" | |||
Schlicht/Angolia - "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933 - 1945- Band 2 Die Kriegsmarine" - Motorbuchverlag 1995 - ISBN 3-613-01656-7 - Seite 114 - 115. | |||
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