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Wachgänger

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Datenblatt Wachgänger
In der Reichsmarine (1921–1935) war der Wachgänger kein Dienstgrad, sondern eine funktionale Bezeichnung für jene Soldaten der Mannschafts- und Unteroffizierslaufbahn, die zur Durchführung des regelmäßigen Wach- und Sicherheitsdienstes an Bord oder in Landstationen eingeteilt waren.
Aufgaben und Pflichten:
Der Wachgänger war verantwortlich für die Überwachung seines zugewiesenen Sektors (Postenbereich). Dies umfasste auf Schiffen wie den Leichten Kreuzern oder Linienschiffen den Sicherheitsdienst an Deck, die Kontrolle der Schotten und die Brandwache. Er musste sicherstellen, dass keine unbefugten Personen das Schiff betraten und alle sicherheitsrelevanten Vorschriften der Bordordnung eingehalten wurden.
Wachsystem:
Der Dienst erfolgte in einem strikten Rollensystem (Wachstärken). In der Reichsmarine wurde meist im Vier-Stunden-Takt gewechselt. Ein Soldat, der als Wachgänger eingeteilt war, durfte seinen Posten unter keinen Umständen verlassen, bis er offiziell abgelöst wurde. Diese Disziplin war das Fundament für die spätere Zuverlässigkeit des Personals auf U-Booten.
Ausrüstung:
Je nach Art der Wache war der Wachgänger mit dem Karabiner 98k oder der Seitenwaffe (Dolch/Bajonett) ausgerüstet. Bei Nachtwachen trug er zudem eine Signallampe oder Pfeife, um bei Zwischenfällen sofort den Wachoffizier oder den Feldwebel vom Dienst zu alarmieren.
Bedeutung für die Ausbildung:
Da die Reichsmarine aufgrund des Versailler Vertrags personell stark begrenzt war, musste jeder Soldat (auch Spezialisten wie der Signalgast) als Wachgänger einsetzbar sein. Diese vielseitige Ausbildung stellte sicher, dass das Personal in Krisensituationen flexibel reagieren konnte – eine Eigenschaft, die später in der U-Boot-Waffe bei der Besetzung von Booten lebensnotwendig wurde.
Landdienst:
Auch in den Landdienststellen, wie der 1. Marine-Nachrichtenabteilung in Kiel-Wik, stellten die Schiffsstammabteilungen die Wachgänger für den Objektschutz der sensiblen Funk- und Signalstationen.
Quellenangabe
Bundesarchiv, Signatur RM 20 Dienststellen der Reichsmarine - Invenio Online-Recherche. Enthält die allgemeinen Wachvorschriften und Bordordnungen der 1920er Jahre.
Marine-Dienstvorschrift Nummer 293 Bordordnung - Das grundlegende Regelwerk, das die Pflichten der Wachgänger bereits in der Reichsmarine präzise definierte.
Lexikon der Wehrmacht Siehe Lexikon der Wehrmacht Artikel über den Alltag und die Dienstgrade der Reichsmarine.
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