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| Datenblatt
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Wachoffiziersschüler
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| Ein Wachoffiziersschüler (oft auch als Wachoffiziersanwärter bezeichnet) war ein Offizier im Range eines Fähnrichs zur See, Oberfähnrichs zur See oder Leutnants zur See, der sich in der unmittelbaren praktischen Vorbereitungsphase auf seine künftige Rolle als Wachoffizier befand. Der Wachoffiziersschüler durchlief ein praktisches Bordpraktikum, um unter Aufsicht erfahrener Offiziere die Befähigung zur eigenständigen Führung einer Seewache sowie die Verantwortung für Sicherheit und Navigation des Schiffes zu erwerben.
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| Definition und Status
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| Der Wachoffiziersschüler war ein Teilnehmer des Unterseeboot-Wachoffizierslehrgangs. Er hatte die allgemeinen Offizierslehrgänge (wie den Torpedooffiziers- und Nachrichtenlehrgang) bereits erfolgreich abgeschlossen und befand sich nun in der taktischen Spezialausbildung für den Dienst auf Booten.
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| Ausbildungsschwerpunkte
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| In dieser Phase lag der Fokus auf der praktischen Führung eines Bootes:
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| Wachdienst-Praxis: Er lernte die Verantwortlichkeiten des „Offiziers vom Wachdienst“. Dazu gehörte die Sicherheit auf der Brücke, die Navigation und die Überwachung der Funkdisziplin.
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| Angriffstraining: Als Schüler am Angriffssimulator oder auf Schulbooten übte er die Zieldatenerfassung per Sehrohr. Er musste lernen, Kurs und Geschwindigkeit des Gegners blitzschnell einzuschätzen.
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| Tauch- und Trimmlehre: Der Schüler wurde darin trainiert, das Boot in kritischen Situationen stabil zu halten. Er arbeitete eng mit dem Leitenden Ingenieur zusammen, um das Zusammenspiel von Fluten, Lenzen und Gewichtsverteilung zu verstehen.
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| Einsatz auf Schulbooten
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| Bevor ein Wachoffiziersschüler auf ein Frontboot versetzt wurde, absolvierte er Übungsfahrten in der Ostsee:
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| Dort nahm er unter Aufsicht erfahrener Ausbilder (oft ehemalige Kommandanten) die Position des Zweiten Wachoffiziers ein.
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| Er leitete die Flak-Bedienung und die Artillerie-Gasten bei simulierten Angriffen, wobei er das Wissen aus dem Artillerielehrgang anwandte.
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| Bedeutung für die Besatzungsstruktur
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| Der erfolgreiche Abschluss als Wachoffiziersschüler war die Voraussetzung für die Versetzung in eine Kriegsschiffbaulehrabteilung (zur Baubelehrung) oder direkt zu einer Frontflottille. Auf einem Boot vom Typ XXI war seine Rolle aufgrund der automatisierten Abläufe technischer geprägt, während er auf dem Typ VII C noch stärker in die klassische Seemannschaft eingebunden war.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Voraussetzung für U-Boote: Bevor ein Offizier zur spezialisierten U-Bootsausbildung zugelassen wurde, musste er sich meist als Wachoffiziersschüler auf Überwassereinheiten (Zerstörern, Minensuchern oder Kreuzern) bewährt haben.
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| Selektion: In dieser Phase wurde die „Seefestigkeit“ und Entscheidungsfreude unter Stress geprüft – Eigenschaften, die für den späteren Dienst als I. oder II. Wachoffizier auf U-Booten unverzichtbar waren.
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| Personalhistorische Einordnung: In den Stammrollen (BArch RM 121/642) markiert dieser Status den Übergang vom reinen Schüler zum aktiven Führungsorgan an Bord. Bei Kommandanten wie Gerhard Conrad oder Christian-Brandt Coester ist diese Phase oft auf Schulschiffen dokumentiert.
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| Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 3 / 1024 |
Dienstvorschriften über die praktische Bordausbildung der Seeoffiziere
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| BArch RM 121 / 162 |
Bestimmungen über die Ausbildung und Prüfung der Wachoffiziersschüler (1939–1945)
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| BArch PERS 6 / [Aktennummer] |
Personalunterlagen mit Bordzeugnissen über die Zeit als Wachoffiziersschüler
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| Literaturverweise
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| Lohmann, W. / Hildebrand, H. H.: |
Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945 (Band III, Kapitel zur Offiziersausbildung)
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| Uhle-Wettler, Franz: |
U-Boot-Krieg – Überlebenskampf und Perspektiven (Kontext zur nautischen Vorbildung der U-Boot-Offiziere)
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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