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Rudergänger

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Version vom 27. Februar 2026, 14:53 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge)
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Funktion Rudergänger
Ein Rudergänger war das Besatzungsmitglied, das für die unmittelbare Steuerung des Schiffes oder U-Bootes nach den Kommandos der Schiffsführung verantwortlich war. In der U-Boot-Waffe stellte diese Aufgabe höchste Anforderungen an Konzentration und Fingerspitzengefühl, da die vertikale und horizontale Stabilität des Bootes unter Wasser manuell durch die Bedienung der Tiefen- und Seitenruder gewährleistet werden musste. Ein fähiger Rudergänger war insbesondere bei der Schleichfahrt die Lebensversicherung gegen Ortung oder unkontrolliertes Durchsacken.
Definition und Aufgaben
Steuerung: Bedienung des Steuerrads oder der Steuerknüppel zur Einhaltung des befohlenen Kurses gegen Einflüsse von Wind, Strömung und Seegang.
Kurskontrolle: Permanente Überwachung der Kompassrosen (Mutter- oder Tochterkompass) und sofortige Korrektur kleinster Abweichungen ohne Übersteuern des Bootes.
Rückmeldung: Lautstarkes Quittieren jedes Steuerbefehls (z. B. „Hart Steuerbord!“) und Meldung des Vollzugs (z. B. „Ruder liegt hart Steuerbord!“) zur Bestätigung der Befehlskette.
Koordination: Engste Zusammenarbeit mit dem Trimmgast in der Zentrale, um bei Gewichtsveränderungen (z. B. Torpedoschuss) das Boot stabil auf Tiefe zu halten.
Besonderheiten in der U-Boot-Waffe
Überwasser: Auf der Brücke steuerte meist ein Steuermannsgast oder ein erfahrener Matrose das Boot mittels mechanischer oder elektrischer Ruderübertragung.
Unterwasser: Aufteilung auf zwei spezialisierte Stationen in der Zentrale: Der Seitenrudergänger (Kurs) und die Tiefenrudergänger (vordere und hintere Tiefenruder).
Schleichfahrt: Höchste Anforderung: Manuelles Halten der Tiefe bei minimaler Fahrt, um Kavitationsgeräusche der Ruderblätter und Pumpgeräusche der Trimmzellen zu vermeiden.
Typ XXI-Neuerung: Einführung kombinierter Einmann-Steuerstände; der Rudergänger kontrollierte hier Kurs und Tiefe simultan über Flugzeug-ähnliche Steuerknüppel.
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch PERS 6 Personalakten: In den Befähigungszeugnissen findet sich oft der spezifische Vermerk „Eignung als Rudergänger“ oder „geprüfter Tiefenrudergänger“.
BArch RM 98 U-Boote der Kriegsmarine: In den Kriegstagebüchern (KTB) werden exzellente Rudergänger bei schwierigen Manövern oft namentlich lobend erwähnt.
BArch RHD 18 Druckschriften: Die Marine-Dienstvorschrift M.Dv. 32 (Bordordnung) regelt die Wachablösung und die Dienstpflichten des Rudergängers im Detail.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand "Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 2, Abschnitt Bordorganisation: Dienst an den Rudern).
Köhl, Fritz "Vom Original zum Modell: Uboottyp VII C" (Detaillierte Pläne zur Stationierung der Rudergänger in der Zentrale).
Rössler, Eberhard "Die deutschen U-Boote und ihre Hilfsschiffe" (Technische Anforderungen an die Steuerung und Ruderanlage).
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