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| Dienststelle
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Wehrmachtsgefängnis Anklam
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| Das Wehrmachtsgefängnis Anklam war eine zentrale militärische Justizvollzugsanstalt während des Zweiten Weltkriegs. Es diente dem Vollzug von Freiheitsstrafen, die durch Wehrmachtsgerichte gegen Angehörige aller Wehrmachtsteile, einschließlich der Kriegsmarine, verhängt wurden. Die Anstalt war für ihre harten Haftbedingungen und die strenge Disziplinierung bekannt. Neben dem regulären Strafvollzug fungierte Anklam auch als Sammelpunkt für Verurteilte, die vor der Überstellung in Feldstrafgefangenen-Abteilungen oder zur Bewährung an die Front standen.
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| Entstehung, Funktion und Ende
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| Aufstellung: |
Neubau und Inbetriebnahme im Jahr 1940 als modernstes Militärgefängnis des Reiches; administrativ der Wehrmachtrechtsabteilung unterstellt.
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| Standort: |
Anklam (Pommern). Die Anlage war als massiver Backsteinbau mit Einzel- und Gemeinschaftszellen sowie Werkstätten für Zwangsarbeit konzipiert.
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| Aufgabe: |
Vollzug von Festungshaft, Gefängnisstrafen und Untersuchungshaft bei schweren militärischen Vergehen wie Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung oder Gehorsamsverweigerung.
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| Ende 1945: |
Mit dem Herannahen der Roten Armee im Frühjahr 1945 wurde das Gefängnis geräumt. Nach dem Krieg wurde die Anlage für verschiedene Zwecke, u.a. durch die DDR-Behörden, weitergenutzt.
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| Spezifische Merkmale
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| Vollzugsalltag: |
Geprägt durch militärischen Drill, Arbeitszwang in der Rüstungsproduktion und drakonische Strafen bei Verstößen gegen die Hausordnung.
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| Marinekontingent: |
Aufgrund der Nähe zu den Ostseestützpunkten (Kiel, Swinemünde, Gotenhafen) war ein hoher Anteil an Marineangehörigen unter den Inhaftierten zu verzeichnen.
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| Gerichtsbarkeit: |
Enge Koordination mit dem Gericht der Marinestation der Ostsee bezüglich der Aufnahme von verurteilten Matrosen und Offizieren.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Disziplinarstrafen: |
Marineangehörige aus U-Boot-Lehrdivisionen oder Flottillen, die wegen schwerer Dienstvergehen verurteilt wurden, verbüßten hier ihre Strafen vor einer möglichen Wiedereingliederung.
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| Bewährung: |
Inhaftierte U-Boot-Fahrer konnten in Einzelfällen durch "Bewährung vor dem Feind" vorzeitig aus der Haft entlassen werden, um den hohen Personalbedarf an der Front zu decken.
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| Abschreckung: |
Die Verbringung nach Anklam galt innerhalb der U-Boot-Waffe als schwerwiegendes Brandmal und diente der Aufrechterhaltung der eisernen Disziplin in der Elitewaffe.
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| Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
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| BArch RW 7 |
OKW / Wehrrechtsabteilung: Akten über die Verwaltung und Belegung der Wehrmachtsgefängnisse, insbesondere Anklam.
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: Einträge über Strafurteile und Haftzeiten von Marineangehörigen im Wehrmachtsgefängnis Anklam.
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| Literaturverweise
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| Lohmann / Hildebrand |
„Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band II, Kapitel Marinegerichtsbarkeit und Strafvollzug).
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| Haase, Norbert |
„Das Wehrmachtsgefängnis Anklam“ (Detaillierte Untersuchung zur Geschichte und Funktion der Anstalt).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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