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Luftschutzlehrgang

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Ausbildung Luftschutzlehrgang
Der Luftschutzlehrgang war eine spezialisierte Ausbildung der Kriegsmarine zur Qualifizierung von Personal für den passiven Luftschutz an Landstandorten. Ziel war die Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit von Häfen, Werften und Stützpunkten gegen alliierte Luftangriffe. Die Teilnehmer wurden in der Brandbekämpfung, dem Gasschutz, der Trümmerräumung sowie in der Ersten Hilfe unter Kriegsbedingungen geschult. Der Lehrgang war Voraussetzung für die Funktion als Luftschutzleiter oder Luftschutzwart innerhalb der militärischen Liegenschaften.
Entstehung, Funktion und Aufgaben
Aufgaben: Ausbildung in der Handhabung von Löschgeräten und Gasschutzmasken; Organisation von Bergungstrupps; Überwachung der Bunkerbelüftung.
Standort: Durchführung an den Gasschutz- und Luftschutzschulen der Marine (z. B. Kiel, Wilhelmshaven) sowie dezentral in den Abschnitten.
Qualifikation: Teilnahme von Offizieren, Unteroffizieren und zivilen Marineangestellten, die für den Objektschutz in Stützpunkten vorgesehen waren.
Ende 1945: Mit der Besetzung der deutschen Kriegshäfen und der Kapitulation im Mai 1945 wurde der Lehrgangsbetrieb offiziell beendet.
Spezifische Merkmale
Brandschutz: Intensives Training zur Bekämpfung von Stabbrandbomben und Phosphorkanistern zur Verhinderung von Großfeuern in Munitionslagern.
Gasschutz: Umfassende Unterweisung in der Erkennung chemischer Kampfstoffe und der technischen Wartung von Filteranlagen in Schutzräumen.
Organisation: Vermittlung der Meldekette zwischen den örtlichen Luftschutzwarnzentralen und den Gefechtsstationen der Hafenverteidigung.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Bunkersicherheit: Absolventen stellten das LS-Personal in den massiven U-Boot-Bunkern (z. B. Fink II, Valentin), um bei Bombentreffern Panik zu vermeiden.
Werftschutz: Sicherstellung des Brandschutzes auf U-Boot-Neubauten während der Ausrüstungsphase im Hafen bei laufenden Luftangriffen.
Personal: Angehörige der U-Stammkompanien wurden regelmäßig geschult, um im Falle von Angriffen auf die Stützpunkte als Hilfsorgane bereitzustehen.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch RM 7 Seekriegsleitung: Akten über die Richtlinien des militärischen Luftschutzes und die Ausbildungsbefehle für die Stationen.
BArch RM 121 Marinelehrgänge und Schulen: Unterlagen über die Durchführung von Luft- und Gasschutzlehrgängen an den Fachschulen.
BArch PERS 6 Personalakten: Vermerke über die erfolgreiche Teilnahme am Luftschutzlehrgang als Zusatzqualifikation.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand „Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band II, Kapitel Ausbildung: Luftschutzorganisation).
Hampe, Erich „Der zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg“ (Vergleichende Darstellung der Ausbildungsmethodik).
Wegner, Günter „Stellenbesetzung der deutschen Marine 1848-1945“ (Systematik der Luftschutzämter).
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