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Kommandant auf Frontbewährung

Aus U-Boot-Archiv Wiki

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Dienststellung Kommandant auf Frontbewährung
Diese Form der Frontbewährung betraf Offiziere, die durch ein Feldkriegsgericht oder ein Ehrengericht verurteilt worden waren (z. B. wegen „militärischen Ungehorsams“, „Feigheit vor dem Feind“ oder „Dienstpflichtverletzung“). Im Gegensatz zur regulären Kommandantenausbildung war dies eine Strafmaßnahme zur Wiedererlangung der Offiziersehre und des Dienstgrades. Der Verurteilte wurde meist degradiert oder im Dienstgrad herabgestuft und einem erfahrenen „Lehrkommandanten“ auf einem Frontboot zugeteilt. Nur durch außergewöhnliche Tapferkeit oder Erfolg konnte eine Begnadigung und die Rückgabe eines eigenen Kommandos erwirkt werden.
Entstehung, Funktion und Verfahren
Verfahren: Einleitung nach Rechtskraft eines Urteils; Zuweisung durch den Befehlshaber der Unterseeboote (BdU) in Abstimmung mit der Marinejustiz.
Status: Während der Bewährungsfahrt stand der Offizier unter besonderer Beobachtung; oft Entzug von Privilegien der Offiziermesse bis zur Bewährung.
Aufgabe: Einsatz in gefährlichsten Funktionen (z. B. als einfacher Wachoffizier oder bei Landkommandos); Erbringung eines „Tatbeweises“ der Tapferkeit.
Ende 1945: Mit dem Zusammenbruch der Disziplinarstrukturen und der Kapitulation im Mai 1945 wurden laufende Bewährungsverfahren hinfällig.
Spezifische Merkmale
Sanktion: Die Frontbewährung war die letzte Stufe vor der endgültigen Ausstoßung aus dem Offizierkorps oder der Überführung in ein Strafbataillon (Marine-Sonderabteilung).
Beurteilung: Der Kommandant des Bootes musste nach der Unternehmung ein „Bewährungszeugnis“ ausstellen, das über die weitere militärische Existenz entschied.
Psychologie: Enormer Erfolgsdruck auf den Probanden, was oft zu riskanten oder rücksichtslosen taktischen Entscheidungen im Gefecht führte.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Letztes Aufgebot: In der Spätphase des Krieges (1944/45) wurden verurteilte Offiziere vermehrt auf „Ein-Mann-U-Boote“ (K-Verbände) zur Bewährung kommandiert.
Personalmangel: Die Marineführung nutzte das Verfahren, um fachlich hochqualifizierte Offiziere trotz Straftaten im aktiven Dienst an der Front zu halten.
Abschreckung: Die öffentliche Bekanntgabe von Bewährungsverfahren innerhalb der Flottillen diente der Aufrechterhaltung der Disziplin („Kadavergehorsam“).
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch PERS 6 Personalakten: Werdegänge mit Gerichtsurteilen und dem Vermerk „Zur Bewährung als W.O. auf U...“.
BArch RM 87 BdU-Stab: Akten über personelle Disziplinarentscheidungen und Zuweisungen zu Bewährungsfahrten.
BArch RW 12 Wehrmachtjustiz: Berichte über die Aussetzung von Strafen zugunsten der Bewährung an der Front.
Literaturverweise
Haase, Norbert „Gerechtigkeit und Wehrmachtjustiz: Auslese und Aussonderung in der Kriegsmarine“.
Klausch, Hans-Peter „Die Geschichte der Bewährungstruppe der Wehrmacht: Strafsoldaten an der Front“.
Lohmann / Hildebrand „Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band II, Kapitel: Disziplinar- und Strafwesen).
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