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Baubelehrung Seite 6

Aus U-Boot-Archiv Wiki

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IV. Ausrüstung des Neubau-U-Bootes
1) Jedes Neubau-U-Boot wird nach den "Ständ.Befehlen" der Baubelehrungsgruppe U-Boote Ostsee bzw. Nordsee bei jeder Baubelehrung bis zur Indienststellung vollständig fahrbereit ausgerüstet. Die Frontflottille soll hiervon entlastet werden. Gleichzeitig muß das Boot nach Indienststellung sofort klar für die U.A.K.-Erprobungen sein. Überführungsfahrten zur U-Abnahmegruppe nach anderen Standorten müssen beim Durchqueren von Seegebieten, die im Wirkungsbereich der feindlichen Luft- und Seestreitkräfte liegen, in tauchklarem Zustand durchfahren werden. In diesen Fällen hat das Boot nach Indienststellung drei Tage Zeit zum Einexerzieren der Besatzung, ehe die Überführungsfahrt angetreten wird. Verantwortlich für die Durchführung aller Maßnahmen ist der Führer der Baubelehrung, nach Indienststellung der Kommandant. An der Ausrüstung des Bootes sind die zur Baubelehrung kommandierten Soldaten im vollem Umfang beteiligt.
2) An Geräten sind insgesamt bei der Bauwerft zu übernehmen:
a) Bootsm. Abschnitt (2 Waggons), liefert K.M.W. und Bauwerft.
b) Masch.-Abschnitt M und E (1 Waggon), liefert K.M.W. und Bauwerft.
c) Torp.-Abschnitt, liefert T.V.A., K.M.W. und Bauwerft
d) Art.-Abschnitt, liefert K.M.W.
e) F.T.-Abschnitt, liefert K.M.W. (Nachprüfung der Anlage: N.E.K.)
f) Steuerm.-Abschnitt, liefert K.M.W. und Bauwerft.
3) Verbrauchsstoffe sind Abschnittsweise gem. Verbrauchsstoffsoll als Erstanforderung bei Baubelehrungsgruppe U-Boote Ostsee bzw. Nordsee (Sachverwalter) anzufordern und von der zuständigen K.M.W. zu übernehmen.
4) Offene , N.f.D., Geheim- und Gkados.-Druckschriften , - Karten und sonstige V.S.-Sachen werden gem. Druckschriftensoll von der Baubelehrung für das jeweilige Boot von der Station D.V. und K.M.W. Torp.- und Nav.-Ress. abgefordert; die technischen Vorschriften liefert die Stammwerft (Deschimag und Germaniawerft) über die Neubauwerft an das Boot. Empfang Schriftoffizier des Bootes, der noch vor Indienststellung Bücherverzeichnisse und Briefbücher anlegt.
5) Alle besonders wichtigen, seit Kriegsbeginn erlassenen Anordnungen allgemein militärischer und technischer Art des O.K.M., der Seebefehlshaber, des B.d.U. usw. sind von den Baubelehrungsgruppen U-Boote Ostsee bzw. Nordsee in folgenden Akten (Einhängeheftern) zusammengestellt, die dem Neubau-U-Boot für die Bootsakten durch die Baubelehrung mitgegeben werden:
a und b) Offene bzw. Geheime Bootsakte Baubelehrung Kmdt.
c und d) Offene bzw. Geheime Bootsakte Baubelehrung L.I.
e) Gkados Bootsakte Baubelehrung.
f) Leitfaden: Werdegang des Bootes bis zur Frontreife.
g) Leitfaden: Schnellausbildung von U-Booten.
h) Besondere Kriegserfahrungen Abschn. Maschine.
Die Aktenhefte a - g werden mit Indienststellung abgeschlossen und bleiben unverändert Bestandteil der Bootsakten. Diese werden bei der Flottille durch weitere entsprechende Einhängehefter ergänzt. (Offene und Geheime Handakte Kmdt. bzw. L.I., Flottillenbefehle Gkdos, Bootsakte Flottille).
6) Das Einräumen ist nach dem letzten Innenanstrich vorzunehmen. Übernahme der Geräte, Verbrauchsstoffe und Druckschriften gemäß Abschnitt dauert zwei Tage. Verstauen sofort an planmäßigen Plätzen, damit bei Erprobungen oder Überführungsfahrt nichts im Wege liegt.
7) Nach dem Einräumen ist eine militärische Wache aufzustellen.
8) Artillerie- und Sprengmunition wird baldigst nach Indienststellung übernommen; eine Erstanforderung MG/C 30 -, Signal, und E.S.N. Munition zum Schutz der Probe- und Überführungsfahrt erfolgt durch die Baubelehrung.

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