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Flottillensteuermann

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Datenblatt Flottillensteuermann
Ein Flottillensteuermann war ein erfahrener Portepee-Unteroffizier (meist im Rang eines Stabsobersteuermanns), der dem Stab eines Flottillenchefs als fachlicher Berater für alle nautischen Belange beigeordnet war. Er war das navigatorische Gewissen des gesamten Verbandes.
Aufgaben und Funktionen
Navigationsaufsicht: Er überwachte die nautische Führung aller Boote innerhalb der Flottille. Dazu gehörte die Kontrolle der Logbücher und die Sicherstellung, dass alle Einheiten über identisches und aktuelles Kartenmaterial verfügten.
Wegeweisung: Er erarbeitete in Zusammenarbeit mit dem Nautischen Referenten die Marschrouten durch minengefährdete Gebiete oder schwierige Küstengewässer (z. B. die norwegischen Fjorde).
Ausbildung: Er war verantwortlich für die fachliche Fortbildung der Obersteuermänner der Flottille. Er prüfte deren navigatorische Leistungen und gab Hilfestellung bei der Einführung neuer Geräte (z. B. Funkpeiler).
Meteorologie: Er koordinierte die Auswertung von Wetterdaten innerhalb des Verbandes und beriet den Flottillenchef bei operativen Entscheidungen hinsichtlich der Wetterlage.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Sicherer Transit: In Frontflottillen (z. B. der 1. U-Flottille in Brest) war er dafür verantwortlich, dass heimkehrende Boote auch bei beschädigter Navigationsausrüstung sicher durch die Sperrgebiete geleitet wurden.
Personal: Diese Position wurde nur mit den erfahrensten Steuermännern besetzt, die oft bereits mehrere Feindfahrten als Obersteuermann hinter sich hatten und über eine exzellente Beurteilung verfügten.
Schnittstelle: Er hielt Kontakt zu den Marineausrüstungsstellen, um die Versorgung der Boote mit nautischen Instrumenten (Chronometer, Sextanten) sicherzustellen.
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch PERS 6 Personalakten. Belegt Dienststellungen wie „als Flottillensteuermann zum Stab der [X.] U-Flottille kommandiert“.
BArch RM 30 U-Flottillen. In den Akten der Flottillenstäbe finden sich die von ihm erarbeiteten Navigationsanweisungen und Berichte.
BArch RHD 18. M.Dv. 32 Personalordnung. Regelt die Qualifikationsanforderungen für Unteroffiziere in Stabsverwendungen.
Literaturverweise
Lohmann, Walter - Hildebrand, Hans H. Die deutsche Kriegsmarine 1939-1945. Band 2, Abschnitt Personalwesen.
Marinedienstvorschrift Nr. 32 Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine BArch RHD 18.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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