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Luftschutzlehrgang für Fähnriche

Aus U-Boot-Archiv Wiki

Ausbildung Luftschutzlehrgang für Fähnriche
Der Luftschutzlehrgang für Fähnriche war ein verpflichtender Bestandteil der Offiziersausbildung der Kriegsmarine. Er diente dazu, den Führungsnachwuchs in den Maßnahmen des passiven und aktiven Luftschutzes an Land und an Bord zu schulen. Die Ausbildung umfasste den Gasschutz (Verhalten bei chemischen Angriffen), die Brandbekämpfung (insbesondere beim Einsatz von Brandbomben), die Bergung von Verschütteten sowie die Organisation des Selbstschutzes in Kasernen und Werftanlagen. Ziel war es, den Fähnrich zu befähigen, als Luftschutzleiter oder Gasschutzoffizier innerhalb seines späteren Kommandobereichs zu fungieren.
Entstehung, Funktion und Aufgaben
Aufgaben: Ausbildung an der Gasmaske (Gasspürdienst); Handhabung von Löschgeräten; Bau und Verwaltung von Splitterschutz- und Bunkeranlagen; Erste Hilfe.
Standort: Durchführung an den Marineschulen (z. B. Mürwik) oder spezialisierten Gasschutzschulen der Marine (z. B. Berlin-Bernau oder Celle).
Qualifikation: Pflichtlehrgang während der Fähnrichszeit; Voraussetzung für die Wahrnehmung von Luftschutzaufgaben in Stäben und auf Schiffen.
Ende 1945: Mit der Einstellung der Offiziersausbildung und der Besetzung der Schulstandorte im Mai 1945 beendet.
Spezifische Merkmale
Gasschutz: Intensives Training im „Gaskeller“ zur Prüfung der Dichtigkeit der persönlichen Schutzausrüstung und der psychischen Belastbarkeit.
Brandabwehr: Praktische Übungen zur Bekämpfung von Stabbrandbomben und Phosphor-Kanistern, wie sie bei alliierten Luftangriffen massenhaft eingesetzt wurden.
Organisation: Vermittlung der rechtlichen Grundlagen des Reichsluftschutzbundes (RLB) im Kontext militärischer Liegenschaften.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Stützpunkte: Die Ausbildung war essenziell für den Dienst in den U-Boot-Basen (Brest, Lorient), die das Hauptziel schwerster alliierter Bombenangriffe waren.
Bunkerbetrieb: Fähnriche koordinierten den Luftschutzdienst für die Werftarbeiter und Besatzungen innerhalb der massiven Keroman- oder Bruno-Bunker.
Borddienst: Grundkenntnisse für den Fall von Bränden durch Bordwaffenbeschuss oder Bombentreffer während der Liegezeit im Hafen.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch RM 121 Marinelehrgänge und Schulen: Akten über die Lehrpläne für Gas- und Luftschutz (M.Dv. 313).
BArch PERS 6 Personalakten: Werdegänge mit dem Nachweis über die Teilnahme am „Luftschutzlehrgang für Fähnriche“.
BArch RM 7 Seekriegsleitung: Berichte über die Effektivität des passiven Luftschutzes in den Marinegarnisonen.
Literaturverweise
Aretz, Bernd „Die Marineschule Mürwik: Geschichte und Struktur der Offiziersausbildung“.
Lohmann / Hildebrand „Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band II, Kapitel: Der Sanitäts- und Gasschutzdienst).
Hampe, Erich „Der zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg“ (Details zur Organisation des militärischen Selbstschutzes).
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