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Kommandeur: Unterschied zwischen den Versionen

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| || colspan="3" | Ein '''Kommandeur''' war ein zusätzlicher Titel für die Führer selbständiger Einheiten: Zum Kommandeur wurde ernannt (aber nicht befördert; Dienstgrad und Besoldungsgruppe blieben unverändert), wer eine gewisse Zeit lang eine selbständige Einheit geführt hatte. Selbständige Einheiten waren sämtliche Regimenter, aber nicht deren Bataillone bzw. Abteilungen (bei der Artillerie). Es gab aber viele Spezialverbände, bei denen es gar keine Regimenter gab, z. B. bei der Artillerie die Beobachtungsabteilungen; solche Einheiten waren selbständig. Der Chef eines Regiments war im Normalfall ein Kapitän zur See (Oberst), das konnte aber auch ein Fregattenkapitän (Oberstleutnant) und gegen Kriegsende auch ein Korvettenkapitän (Major) sein; ein Abteilungsführer war normalerweise ein Korvettenkapitän (Major) und gegen Kriegsende auch ein Kapitänleutnant (Hauptmann). Alle Vorgenannten konnten „zum Kommandeur ernannt“ worden sein. Praktische Bedeutung hatte diese Einteilung nur für die häufige „Kommandeursbesprechung“ bei der Division – da nahmen ausschließlich die Kommandeure der selbständigen Einheiten teil.
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2026, 16:59 Uhr

Dienststellung Kommandeur (Allgemein)
In der Kriegsmarine war „Kommandeur“ kein Dienstgrad, sondern eine funktionale Dienststellung für den militärischen Führer eines festlandgebundenen Verbandes oder einer Ausbildungseinheit. Er trug die disziplinarische und administrative Gesamtverantwortung für landgestützte Abteilungen, Regimenter oder Lehrdivisionen.
Definition & Abgrenzung
Einsatzbereich: Führung von Schiffsstammabteilungen, Marineartillerieabteilungen oder Unterseeboots-Lehrdivisionen (U.L.D.).
Abgrenzung: An Bord von Einzelschiffen oder Booten lautet die Bezeichnung stets "Kommandant". Mehrere Abteilungen wurden unter einem "Regimentskommandeur" zusammengefasst.
Dienstgrade: Besetzung meist durch Stabsoffiziere: Korvettenkapitän (Abteilungen), Fregattenkapitän oder Kapitän zur See (Lehrdivisionen/Regimenter).
Aufgaben & Verantwortlichkeiten
Disziplinargewalt: Volle Strafgewalt gemäß Marine-Dienstvorschrift (M.Dv. 32); meist die Befugnisse eines Regimentkommandeurs.
Ausbildung: Verantwortlich für die Erreichung der Ausbildungsziele (z. B. infanteristische Reife der Rekruten für die spätere U-Boot-Fachausbildung).
Organisation: Koordination des Stabes, der Logistik sowie der Unterbringung und Versorgung in den Kasernenstandorten (z. B. Pillau, Stralsund, Kiel).
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Lehrdivisionen: In den U.L.D. steuerten Kommandeure den personellen Durchlauf tausender Spezialisten und stellten die Qualität des Nachwuchses sicher.
Personalhistorie: In den Werdegängen (BArch PERS 6) kennzeichnet die Ernennung zum Kommandeur den Aufstieg in eine bedeutende Führungsposition der Bodenorganisation.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch PERS 6 Personalakten (Werdegänge mit Ernennungsnachweisen zum Kommandeur).
BArch RM 121 Akten der Abteilungen/Divisionen (Abteilungsbefehle und organisatorische Leitung).
BArch RM 6 OKM (Ernennungslisten für Kommandeure im Bereich der Marinestationen).
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand "Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 1: Organisation der Landdienststellen).
M.Dv. Nr. 32 "Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine".
Tessin, Georg "Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht" (Systematik der Marine-Landverbände).
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
ubootarchivwiki@gmail.com - Andreas Angerer 39028 Magdeburg Postfach 180132