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Kommandeur

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Datenblatt Kommandeur
In der Kriegsmarine war „Kommandeur“ kein Dienstgrad, sondern eine Dienststellung (Funktionsbezeichnung). Er war der militärische Führer eines festlandgebundenen Verbandes oder einer Ausbildungseinheit.
Definition und Abgrenzung
An Land: Offiziere, die Einheiten wie Schiffsstammabteilungen, Marineartillerieabteilungen oder U-Boot-Lehrdivisionen führten, trugen den Titel Kommandeur.
An Bord: Einzelschiffe wurden von einem Kommandanten geführt.
Höhere Ebene: Mehrere Abteilungen wurden zu einem Regiment zusammengefasst, das von einem Regimentskommandeur geführt wurde.
Aufgaben und Relevanz für die U-Boot-Waffe
Disziplinargewalt: Er besaß die volle Strafgewalt über die ihm unterstellten Soldaten (meist die eines Regimentkommandeurs gemäß M.Dv. 32).
Ausbildungsverantwortung: In Einheiten wie der 9. Schiffsstammabteilung war der Kommandeur dafür verantwortlich, dass die Rekruten die nötige Reife für die spätere Fachausbildung in der U-Boot-Waffe erlangten.
Organisation: Er koordinierte den Stab, die Logistik und die Unterbringung in den Kasernen (z. B. in Pillau oder Stralsund).
Typische Dienstgrade
Die Position eines Kommandeurs wurde in der Regel von Stabsoffizieren besetzt:
Korvettenkapitän (bei kleineren Abteilungen).
Fregattenkapitän oder Kapitän zur See (bei Lehrdivisionen oder Regimentern).
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch PERS 6 Personalakten. In den Werdegängen steht oft: „ernannt zum Kommandeur der [Einheit]“. BArch PERS 6
BArch RM 121 Abteilungen/Divisionen. Hier finden sich die von den Kommandeuren unterzeichneten Abteilungsbefehle.
BArch RM 6 OKM. Dokumentiert die Ernennungslisten der Kommandeure im Bereich der Marinestationen.
Literaturverweise
Lohmann, Walter / Hildebrand, Hans H. Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945. (Band 1, Abschnitt: Organisation der Landdienststellen).
Marinedienstvorschrift Nr. 32 Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine
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